
Unser Härdöpfeler (Kartoffelbrand) ist ein klarer Kartoffelschnaps.
Er ist mild und im Geschmack leicht erdig.
Härdöpfler 1 Lt
Flasche zu 1 Lt
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Hier können Sie auch gerne degustieren.Schriftliche Zeugnisse vom Kartoffelschnaps in der Schweiz gibt es seit dem 19. Jahrhundert. Die Kartoffel wurde in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zum wichtigen Volksnahrungsmittel in der Schweiz. Das Brennen der Kartoffel funktionierte erst nach einer recht langen Experimentierzeit. Man musste erkennen, dass erst durch die Zugabe von Gerstenmalz zu den Kartoffeln eine vergärbare Maische entsteht. Die Kartoffel hat zu wenig eigenen Zucker und vergärt deshalb nicht.
Der Kartoffelschnaps hat eine bewegte Geschichte hinter sich. Erst seit dem Jahre 1997 ist seine Herstellung offiziell wieder erlaubt. Die Herstellung dieses Schnapses ist in den Mangeljahren vor und während des ersten Weltkrieges vom Bund verboten worden. Nichtsdestotrotz ist er, wie auch der Absinth, in kleinerem Umfang immer weiter im Versteckten produziert worden.
Der Kartoffelschnaps war aber schon im 19. Jahrhundert umstritten und Gegenstand hitziger Debatten. Damals hat das Brennen der Kartoffeln stark zugenommen, speziell in ländlichen Gebieten. Und auch der Konsum von Kartoffelschnaps nahm zu. Ein Auslöser für den hohen Kartoffelschnapskonsum war der durch Industrialisierung veränderte Lebensalltag vieler Menschen. Durch die Fabrikarbeit und den Schichtbetrieb musste sich das Essverhalten der Arbeiterinnen und Arbeiter dramatische verändern. Als Folge davon kamen vermehrt Nahrungssurrogate in Mode, die Kalorien in ansehnlicher Dichte liefern, denn zum Essen war während einem normalen Arbeitstag kaum Zeit vorhanden. Der Schweizer Historiker Jakob Tanner schreibt in seinem Aufsatz «Modern Times», dass im 19. Jahrhundert gerade deswegen Zucker und Alkohol als «quick energy» gefragt gewesen seien. In der Schweiz stand dafür der billig produzierbare Kartoffelschnaps im Vordergrund, der zum “idealen Billig-Instant-Food für alle möglichen Gelegenheiten“ wurde.
Aber auch auf dem Land ergaben sich wegen dem Kartoffelschnaps zahlreiche soziale Probleme. Immer wieder trifft man den Alkoholmissbrauch mit Kartoffelschnaps im Werk von Jeremias Gotthelf. Der Berner Dichter und Pfarrer, der von 1797 bis 1854 lebte und der engagiert gegen den Alkoholmissbrauch ankämpfte, obwohl er selbst einem guten Glas Wein nicht abgeneigt war, erlebte den Missbrauch von Kartoffelschnaps als grosses, gesellschaftliches Übel, das er immer wieder thematisierte und gegen das er rhetorisch ankämpfte.
Weil immer mehr Alkohol konsumiert wurde und bei der Herstellung des Kartoffelschnapses oft auch der leicht giftige Vorlauf des Destillats als Schnaps verkauft wurde, schränkte der Bund schliesslich im Jahre 1887 mit einem Alkoholgesetz das Kartoffelbrennen ein und sicherte sich das Produktionsmonopol. Jeder, der weiterhin Kartoffeln brannte, musste dem Bund eine Brennsteuer entrichten. Da nicht mehr jeder unkontrolliert Schnaps herstellen konnte, wurde auch die Qualität des Schnapses gesteigert.
Während dem Ersten Weltkrieg wurde die Herstellung des Kartoffelschnapses komplett verboten. Neben dem weiterhin akuten Alkoholproblem, das grosse Teile der Bevölkerung betraf, war die Nahrungsmittel-Rationalisierung der Hauptgrund für das Verbot. Grundnahrungsmittel wie Getreide und Kartoffeln durften in dieser Zeit nur als Nahrungsmittel verwendet werden, sowohl für Menschen als auch Tiere und nicht für die Herstellung von alkoholischen Getränken. Obwohl die Kriegswirtschaft längst nicht mehr aktuell ist und in der Schweiz permanent Überschüsse aus dem Kartoffelanbau erzielt werden, ist die Herstellung von Kartoffelschnaps erst 1999 wieder legalisiert worden.
Der Kartoffelschnaps wurde jedoch auch in der Zeit, in der er offiziell verboten war, produziert. Auch der Alkoholverwaltung war das klar. Da man den Kartoffelschnaps schwarz brannte, konnte man sich die Alkoholsteuer, fällig für die Destillation, sparen – man betrieb also gleichzeitig Steuerhinterziehung. Insofern brach man gleich doppelt das Gesetz und es war kein Bagatelldelikt.